Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13-14, 15. Mai 2024, Seite 637

Remittance-Klauseln in DBA und Wegzugsbesteuerung

Ansässigkeitswechsel nach Großbritannien

Eduard Lechner und Christian Stangl

Mit dem AbgÄG 2015 wurde der Wegzugsteuer-Tatbestand des § 27 Abs 6 EStG dahingehend geändert, dass für das Auslösen einer Wegzugsbesteuerung nicht mehr der Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten, sondern nur noch die Einschränkung des Besteuerungsrechts erforderlich ist. Damit sollte eine Wegzugsbesteuerung offenbar auch für Fälle vorgesehen werden, in denen Österreich das Besteuerungsrecht nicht gänzlich verliert, sondern in denen es zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Höhe nach kommt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein DBA vorsieht, dass Österreich im Falle eines Wegzugs zwar weiterhin ein Besteuerungsrecht behält, dieses jedoch der Höhe nach begrenzt ist (zB Art 13 Abs 3 DBA Mexiko). In diesem Beitrag soll allerdings ein anderes Szenario behandelt werden, für das die Neufassung – zumindest nach Auffassung der Finanzverwaltung – eine Änderung bewirkt hat.

1. Verwaltungspraxis zu Fällen des Ansässigkeitswechsels nach Großbritannien

Nach Auffassung des BMF hat diese Änderung auch Auswirkungen auf den Ansässigkeitswechsel natürlicher Personen in Staaten, mit denen ein DBA besteht, das eine sogenannte Remittance-Klausel enthält. Dies ist zB im DBA Großbritannien der Fall, d...

Daten werden geladen...