Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerentlastung an der Quelle und Ansässigkeitsbescheinigung
Zur Bedeutung der Formalvoraussetzungen in der DBA-Entlastungsverordnung
Ansässigkeitsbescheinigungen spielen eine herausragende Rolle zum Nachweis der Abkommensberechtigung von beschränkt Steuerpflichtigen, insbesondere auch für die Steuerentlastung an der Quelle durch den Abzugsverpflichteten nach der DBA-Entlastungsverordnung. Das BFG hat unlängst in zwei Entscheidungen die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt, dass für die Entlastung an der Quelle die Ansässigkeitsbescheinigung nicht nur erforderlich ist, sondern grundsätzlich auch auf dem österreichischen Vordruck (ZS-QU1 bzw ZS-QU2) erbracht werden muss und nur dann als rechtzeitig gilt, wenn die Bestätigung innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung erfolgt ist. Fragen der steuerlichen Ansässigkeit haben Michael Tumpel stets fasziniert. Dieser Beitrag soll diese neue Judikatur knapp in das österreichische System der Entlastung an der Quelle einordnen.
1. Innerstaatlicher Steuerabzug und abkommensrechtliche Entlastung
Die nationalen, haftungsbewehrten Steuerabzugsverpflichtungen (zB nach §§ 93 und 99 EStG) stehen oft in Widerspruch zu den abkommensrechtlichen Besteuerungsschranken für die zugrunde liegenden Einkünfte. Sieht man von der Veranlagung ab, kann eine entsprechende Steuerentlastung sow...