Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025
Ein Vereinfachungspaket für Kleinunternehmer, die grenzüberschreitend tätig sind
Die in der EU geltende Kleinunternehmerregelung sieht eine Steuerbefreiung nur für Umsätze vor, die ein Kleinunternehmer in dem Mitgliedstaat erbringt, in dem er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat sind von der Befreiung bisher nicht umfasst, was zu administrativem Mehraufwand und einem Wettbewerbsnachteil für Kleinunternehmer führt.
1. Überblick
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und um für Kleinunternehmer ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das deren Wachstum und die Entwicklung ihres grenzüberschreitenden Handels begünstigt, kündigte die Europäische Kommission in ihrem Mehrwertsteuer-Aktionsplan im April 2016 ein umfassendes Paket von Vereinfachungen für Kleinunternehmer an. Kernstück dieser Vereinfachungen soll sein, die Sonderregelung für Kleinunternehmer, die derzeit nur für Umsätze gilt, die ein Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat (Ansässigkeitsmitgliedstaat), erbringt, auf Umsätze zu erweitern, die der Unternehmer in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten erbringt. Damit sollen insbesondere auch die Wettbewerbsnachteile, die Kleinunternehmer, die grenzüberschr...