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PV-Info 5, Mai 2024, Seite 18

Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes

Stefan Schuster

Die Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist wohl ein oftmals praxisrelevanter Diskussionspunkt. Im vorliegenden Fall lautete die vom VwGH (, Ro 2021/15/0037) zu klärende Rechtsfrage, ob allein der Umstand, dass der Partner am Familienwohnsitz ein minderjähriges, unterhaltsberechtigtes Kind betreut, das dort einen Kindergarten bzw eine Pflichtschule besucht, eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes darstellt.

Sachverhalt

Der Steuerpflichtige war in den Streitjahren 2016 bis 2018 bei einem Bundesministerium in Wien tätig. Er ist dort seit 2004 in einem unbefristeten Dienstverhältnis beschäftigt. Der Familienwohnsitz liegt in Innsbruck, wo der Steuerpflichtige seit dem Jahr 2000 seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, seit 2002 diesen mit seiner Ehefrau und seit 2010 mit der gemeinsamen Tochter unterhält. Am Hauptwohnsitz steht eine Wohnfläche von etwa 75 m2 zur Verfügung. Am Arbeitsort in Wien hat er einen Nebenwohnsitz inne, dessen Nutzfläche etwa 56 m2 umfasst. Die Tochter besuchte vom Herbst 2014 bis Sommer 2017 den Kindergarten und ab Herbst 2017 die Volksschule in Innsbruck.

Seine Ehefrau war bis zur Geburt der Tochter Ende 2010 an einem Krankenha...

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