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Nachgezahlte SV-Beiträge und lohnwerter Vorteil
Als Folge von GPLB werden ua auch Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben, die der Dienstgeber im Nachhinein zu entrichten hat. Diese umfassen sowohl Dienstnehmer- als auch Dienstgeberanteile. Das BFG (, RV/3100505/2019) hatte zu entscheiden, ob Nachzahlungen von Dienstnehmerbeiträgen durch den Dienstgeber einen abgabepflichtigen lohnwerten Vorteil darstellen oder nicht.
Sachverhalt
Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2008 bis 2010 wurde festgestellt, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft in einem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden hat. Dafür wurden dem Dienstgeber nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile) vorgeschrieben. Diese Beiträge wurden im Jahr 2012 vom Dienstgeber nachentrichtet.
Eine nachfolgende Abgabenüberprüfung stellte fest, dass diese übernommenen Beiträge im Jahr 2012 einen lohnwerten Vorteil darstellen, und setzte den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für die Dienstnehmerbeiträge fest. Gegen die Behandlung als lohnwerten Vorteil und die Festsetzung vom (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag richtet sich die Beschwerde des Dienstgebers.
BFG-Erkenntnis
Das BFG hat de...