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PV-Info 5, Mai 2024, Seite 8

Begleitung eines Krankenrücktransports – kein Werkvertrag

Christa Kocher

Kann ein einmal übernommener Auftrag als Begleitung für einen Krankenrücktransport fristlos aufgekündigt werden, ist bei einer solchen Dispositionsfreiheit nicht von einer persönlichen Abhängigkeit auszugehen und es liegt ein freier Dienstvertrag vor. Solange aber ein solcher Auftrag ausgeführt wird, ist von einer Dienstleistung auszugehen und nicht von einem Werkvertrag. Vor allem dann, wenn kein erfolgreicher Rücktransport geschuldet wurde. Wesentliche Betriebsmittel für einen anderen Tätigkeitsbereich als den zu beurteilenden führen nicht zum Ausschluss eines freien Dienstvertrags ().

Sachverhalt

Die Erstrevisionswerberin ist ein Unternehmen, das für Versicherungsunternehmen ua die Rückholung von Versicherten von beliebigen Orten organisiert. In manchen Fällen ist für den Rücktransport die Begleitung durch medizinisch ausgebildetes Personal erforderlich. Dafür steht ein Pool von ca 30 Personen zur Verfügung. Bei einem Rücktransport werden die beim Pool Tätigen verständigt und Ort und voraussichtlich benötigte Zeit übermittelt. Diese haben daraufhin zwei Stunden Zeit, um sich zu melden. Steht kein Personal aus dem Pool zur Verfügung, wird auf die Fl...

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