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PV-Info 5, Mai 2024, Seite 3

Taggelder am Dienstort nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter

Monika Kunesch

Nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter gebühren Taggelder, sobald der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlässt. Diese gebühren auch dann, wenn der Arbeiter in Ausführung der beauftragten Tätigkeiten weder den Wohnort noch den Dienstort verlässt ().

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer war als Monteur (Kälteanlagentechnik) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter. Der Arbeiter führte die Montagen und Inbetriebnahmen von Klimaanlagen und Kälteanlagen sowie deren Wartung vor Ort bei Kunden in Wien und Wien-Umgebung durch. Dafür fuhr der Arbeitnehmer regelmäßig mit seinem Dienstwagen von seinem Wohnort in Wien zu den Kunden und danach wieder zurück zu seinem Wohnort. Lediglich an Montagen war er regelmäßig für Besprechungen am Betriebsstandort seines ebenfalls in Wien ansässigen Arbeitgebers anwesend, wo er auch regelmäßig Material abholte. Der Arbeitnehmer forderte vom Arbeitgeber Taggelder für die Dienstreisen, die er in Wien unternommen hat. Der Arbeitgeber wendete ein, dass es für den Anspruch auf Taggeld wesentlich wäre, dass der Dienstort bzw die Arbeitsstätte des Arbeitnehmers nicht mit dem Betriebsstandort (di...

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