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Der Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers und seine Bedeutung im Arbeitsrecht
Das Meldegesetz, das rechtsdogmatisch nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist, definiert den Hauptwohnsitz einer in Österreich ansässigen Person näher und verpflichtet sie zur Anmeldung an diesem. An den Hauptwohnsitz knüpfen verschiedene Rechtsfolgen an, die auch (aber nicht nur) im Arbeitsrecht von Bedeutung sein können. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass die im Gesetz genannten Kriterien für den Eintritt von Rechtsfolgen entscheidend sind und der polizeilichen Meldung selbst nur eine deklarative Wirkung zukommt.
Zur Vollziehung des Meldegesetzes ist der Bundesminister für Inneres berufen (§ 25 MeldeG 1991); das sagt schon viel über den eigentlichen Zweck des Meldegesetzes aus. Die Regierungsvorlage nennt als Motiv für die Neuregelung im Jahr 1991, dass das zu diesem Zeitpunkt noch geltende Meldegesetz 1972 „nicht als taugliches Instrument für das Anliegen der Sicherheitsverwaltung empfunden [wurde], Menschen, die im Bundesgebiet Unterkunft nehmen, möglichst leicht und sicher aufzufinden“ (ErlRV 279 BlgNR 18. GP, 12). Zu diesem Zweck sieht das MeldeG eine Verpflichtung des Unterkunftnehmers (so der gesetzliche Begriff) vor, eine Unterkunftn...