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ÖBA 5, Mai 2024, Seite 322

Finale Verordnung zu Echtzeitüberweisungen in Euro veröffentlicht

Am wurde die finale Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG in Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die vorliegende Verordnung bildet die Grundlage für den einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) und ermöglicht es, Geld innerhalb von zehn Sekunden an jedem Kalendertag rund um die Uhr zu überweisen. Dies gilt nicht nur für Überweisungen innerhalb eines Landes, sondern auch für Überweisungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, werden auch die Versendung und Entgegennahme von Sofortzahlungen in Euro anbieten müssen. Die Gebühren, die gegebenenfalls anfallen, dürfen nicht höher sein als die Gebühren für Standardüberweisungen.

Im Vergleich zum Verordnungsentwurf enthält die vorliegende finale Verordnung folgende wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen:

  • Ausnahmen für Banken und andere Zahlungsdienstleister (PSPs), die in einem Mitgliedstaat außerhalb der Eurozone ansässig sind

Nicht zur Eurozone gehörende PSPs können bei der zuständigen Behörd...

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