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AR aktuell 2, April 2024, Seite 60

Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH im Jahr 2023

Johannes Peter Gruber

Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres und fasst diese, thematisch geordnet, in Leitsatzform zusammen.

1. Allgemeines

Gleichbehandlungsgebot. Ein Gleichbehandlungsgebot ist im Privatstiftungsrecht nicht normiert; es „prävaliert“ vielmehr die Privatautonomie ().

2. Gründung der Privatstiftung

2.1. Vermögen

Ehescheidung I. Die Zuwendung ehelichen Vermögens an eine Privatstiftung steht regelmäßig im Widerspruch zur bisherigen Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehepartner. Wenn sich der Stifter das Recht zur Änderung der Stiftungserklärung und auf Widerruf der Privatstiftung nicht vorbehalten hat, stehen ihm keine Einfluss- und Verfügungsrechte (mehr) zu. Bei Einbringung von Ehevermögen in die Privatstiftung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten gilt die Regelung des § 91 Abs 1 EheG ().

Ehescheidung II. Nach dem EheG gilt: Hat ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen „frühestens zwei Jahre vor“ einer Scheidung eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse in einer Weise verringert, die der Gestaltung der Lebensverhält...

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