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AR aktuell 2, April 2024, Seite 47

Soll sich der Aufsichtsrat auch mit Internationalisierung beschäftigen?

Walter Koren

Empfohlen wird es immer wieder, doch in der Besetzungsrealität zeigt sich ein differenziertes Bild: „Bei keiner anderen Aufgabe der Unternehmensaufsicht hat sich das Bild von Rolle und Verantwortung des Aufsichtsrats in den letzten Jahren so stark verändert wie im strategischen Management. Der Aufsichtsrat wird heute als wichtigster Berater und Sparringspartner des Vorstands bei der Weiterentwicklung des Unternehmens gesehen.“ Agiert das Unternehmen im internationalen, gar weltweiten Umfeld, wird strategisches Management zur Mammutaufgabe mit erhöhten Chancen, aber auch mit oft schwer vorhersehbaren Risiken für die Unternehmensentwicklung.

1. Ex-Ante-Rat versus Ex-Postkontrolle

§ 95 Abs 5 AktG schreibt die Zustimmung des Aufsichtsrats bei bestimmten Geschäften vor. Diese Bestimmung gilt für eine GmbH analog. Und noch mehr: Die darin enthaltene Auflistung ist durch entsprechende Beschlüsse erweiterbar und kann bei globalen sowie risikobehafteten Geschäften sinnvoll sein. Denn: Vier Augen sehen mehr als zwei, und zwei Organe – Vorstand und Aufsichtsrat – mehr als eines.

Jüngste Beispiele zeigen, dass die Ursachen für eine Unternehmenskrise weit davor und nicht erst in der verspäteten Veröffentlichung ...

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