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Die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) erfüllt der deutsche Gesetzgeber die europäische Verpflichtung aus der Richtlinie 2014/95/EU, spezielle Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung in das nationale Recht zu überführen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf wenige große Unternehmen. Die neuen Regelungen sind bereits für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, anzuwenden. Da nichtfinanzielle Informationen nur schwer objektivierbar sind, besteht die große Herausforderung des Gesetzgebers darin, die geforderten nichtfinanziellen Aspekte in Tiefe und Breite so abzugrenzen, dass die nichtfinanziellen Berichterstattungen verschiedener Unternehmen vergleichbar sind und den Abschlussadressaten angemessene und vertrauenswürdige Informationen bereitgestellt werden.
1. Einleitung
Nichtfinanzielle Belange wirken sich nach Einschätzung vieler Unternehmen und des Gesetzgebers langfristig auf den Unternehmenswert und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen aus. Dem Bedarf, die Informationslage über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zu verbess...