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Bestimmung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebstätte – Anmerkung zum Urteil des FG München v. 13.12.2021 (anh. unter BFH I R 3/22)
Das FG München hat mit Urt. v. (FG München v. – 7 K 2379/20) über Fragen der Bestimmung des Dotationskapitals einer Versicherungsbetriebsstätte entschieden. Diese Entscheidung ist in ihren wesentlichen Punkten kritisch zu sehen. Dies betrifft zunächst die strenge Auffassung des Gerichts zur unterjährigen Anpassung des Dotationskapitals. Ferner sind entgegen der Positionierung des Gerichts Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft bei der Bestimmung des Dotationskapitals zu berücksichtigen. Schließlich stellt das Dotationskapital gemäß Mindestkapitalausstattungsmethode keine in jedem Fall zu berücksichtigende einzuhaltende Untergrenze dar. Insgesamt überrascht die Bedeutung, die das Gericht den Verwaltungsgrundsätzen Betriebsstättengewinnaufteilung zumisst. Der Fall ist inzwischen beim BFH anhängig, dessen Positionierung mit Spannung zu erwarten ist.
Das FG München hat mit Urt. v. (FG München v. – 7 K 2379/20) über Fragen der Bestimmung des Dotationskapitals einer Versicherungsbetriebsstätte entschieden. Diese Entscheidung ist in ihren wesentlichen Punkten kritisch zu sehen. Dies betrifft zunächst die strenge Auffassung des G...