Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 12, Dezember 2021, Seite 458

Ist die Entschädigung für die Rückgabe von Anteilen ein Veräußerungsgewinn?

Eine Analyse in Bezug auf ausländische Kapitalgesellschaften mit deutschem Immobilieneigentum (Immobilien-Kapitalgesellschaften)

Richard Meier und Verena Weider

Dieser Aufsatz behandelt die Frage, ob Bezüge im Rahmen einer Rückgabe von Anteilen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifizieren und verknüpft diese Fragestellung mit ausländischen Immobilien-Kapitalgesellschaften mit wesentlichem deutschem Immobilienbesitz und der Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Anteilseignern in Deutschland.Konkret: Die Besteuerung sog. offshore indirect transfers (OITs) – d.h. der Verkauf einer in einem Staat ansässigen Kapitalgesellschaft mit einem überwiegend im anderen Staat belegenden Vermögen – ist auch in Deutschland von Bedeutung. Immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) sehen zumindest bei der Veräußerung von immobilienträchtigen Kapitalgesellschaften (sog. Immobilien-Kapitalgesellschaften) ein Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat der Immobilie vor. Seit dem nimmt die Bundesrepublik Deutschland dieses ihr bereits seit Jahrzehnten durch vereinzelte DBAs zugewiesene Besteuerungsrecht auch innerstaatlich wahr. In Abgrenzung zu einer „normalen“ Anteilsveräußerung (in der ein Anteilseigner seine Beteiligung veräußert) werden im Grundsatz auch anteilsveräußerungsähnliche Vorgänge, in denen Kapita...

Daten werden geladen...