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IRZ 9, September 2018, Seite 385

Modellierung von Kreditrisikoparametern nachauf Basis der aufsichtsrechtlichen Schätzungen

Teil 1: Expected Loss nach IFRS 9, Wertminderungen nach CRR und Probability of Default-Modellierung

Edgar Löw und Kevin Vogt

Das IASB hat IFRS 9 Financial Instruments am veröffentlicht. Die neuen Bilanzierungsvorschriften sind seit 2018 anzuwenden. Eine wesentliche Änderung hat das Wertminderungsmodell erfahren. Nachfolgend werden die bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Risikovorsorge im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Bereich der Kreditrisikomodellierung analysiert. Es wird, auf Basis der bereits bei den Instituten bestehenden aufsichtsrechtlichen Kalkulationen, eine Kreditrisikomodellierung, die mit IFRS 9 konform ist, vorgestellt.

1. Einleitung

Das Incurred Loss Model nach IAS 39, welches für die Bildung zu später und niedriger Risikovorsorgen kritisiert wurde, wird mit IFRS 9 konzeptionell durch ein Expected Loss Model ersetzt. Aufsichtsrechtlich waren Kreditinstitute bereits zuvor zur Ermittlung einer Risikovorsorge auf Basis erwarteter Kreditverluste verpflichtet.

Das IASB erwartet eine höhere Konvergenz zwischen bilanzieller und aufsichtsrechtlicher Risikovorsorge. Konzeptionell divergierende Zielsetzungen von IASB und Bankenaufsicht führen weiterhin zu deutlichen Unterschieden zwischen bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

2. Das Expecte...

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