Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 373VI. Zusammenfassung
1. DBA-Auslegung und Diskriminierungsverbote
Doppelbesteuerungsabkommen dienen primär der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Steuerpflichtigen, die in mehreren Staaten nach innerstaatlichem Recht der Besteuerung unterliegen würden. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen basieren dabei auf Vertragsmustern, unter denen vor allem das von der OECD entwickelte Musterabkommen (OECD-MA) große Bedeutung erlangt hat. Aufgrund dieser Vorlagenfunktion ist es grundsätzlich zweckmäßig, internationale Besteuerungssachverhalte abstrakt anhand des OECD-MA zu analysieren, auch wenn die praktische Anwendung stets die Beurteilung konkreter DBA mit ihren allfälligen Abweichungen vom Musterabkommen erfordert.
Da es sich bei den Doppelbesteuerungsabkommen um völkerrechtliche Verträge handelt, ist die Auslegung ihrer Bestimmungen nach völkerrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen. Dabei ist aufgrund der Auslegungsregel des Art 3 Abs 2 OECD-MA und der einschlägigen Interpretationsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) strittig, in welchem Ausmaß ein Rückgriff auf die Terminologie des nationalen Rechts zulässig ist. Obwohl die Positionen in dieser Frage konträr erscheinen, konnte d...