Praxishandbuch Untreue
1. Aufl. 2015
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S. 78Der folgende Beitrag behandelt Auslegungsfragen im Zusammenhang mit einer möglichen Untreue (§ 153 StGB) von Aufsichtsratsmitgliedern in Kapitalgesellschaften. Die korrekte Subsumtion eines konkreten Sachverhalts unter den Tatbestand der Untreue verursacht mitunter praktische Probleme sowohl für die möglichen Täter aus einem Kollegialorgan im Unternehmen, die durch eine im Raum stehende strafrechtliche Verantwortung gefährdet sind, als auch für die Strafverfolgungsbehörden, die das entsprechende Verhalten als Straftat qualifizieren müssen. Der Beitrag analysiert den Tatbestand der Untreue und stellt dar, wie sich Aufsichtsratsmitglieder aufgrund von Untreue strafbar machen können. Es sollen also bestehende Strafbarkeitsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder in Bezug auf § 153 StGB aufgezeigt werden.
I. Einleitung
Die Untreue (§ 153 StGB) stellt ein klassisches Delikt der Wirtschaftskriminalität dar. Diesem Delikt kommt gegenwärtig eine hohe praktische Bedeutung zu, weil die derzeitigen Unternehmenskrisen und die strafrechtlich relevanten Vorwürfe betreffend die fehlerhafte Kontrolle mit der Vermögenssituation der jeweiligen Gesellschaft in engem Zusammenhang stehen. In Österreich ist die strafrechtliche Verantwortli...