Walter Geppert/Thomas Majoros

Handbuch Sozialplan

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1817-3

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Handbuch Sozialplan (1. Auflage)

S. 20314. Sozialplan und Insolvenz

14.1. Allgemeines

Der Eintritt bzw. der drohende Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) ist nicht unter den Betriebsänderungstatbeständen des § 109 Abs 1 ArbVG genannt. Somit ist weder die eingetretene noch die drohende Insolvenz, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens ein Tatbestand, welcher zum Abschluss eines Sozialplanes berechtigen würde (Krejci 1983, 133). Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Sozialplan trotz drohender oder gar eingetretener Insolvenz abgeschlossen werden darf. Gerade die in § 109 Abs 1 ArbVG genannten Betriebsänderungstatbestände könnten nämlich durchaus im Zusammenhang mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit stehen bzw. kann eine solche in späterer Folge (entweder im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Betriebsänderung geführt haben oder auch unabhängig davon) eintreten. Der Abschluss eines Sozialplanes vor oder auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gem § 109 ArbVG nicht grundsätzlich unzulässig (Krejci 1983, 133 f). Bei vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgeschlossenen Sozialplänen ist jedoch die drohende Anfechtung durch den Insolvenz...

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