Walter Geppert/Thomas Majoros

Handbuch Sozialplan

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1817-3

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Handbuch Sozialplan (1. Auflage)

S. 17110. Konsequenzen aus Sozialplanregelungen

10.1. Eingriffsmöglichkeiten in die (oder einzelne) Arbeitsverträge

10.1.1. Verzicht im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen

Jede Betriebsvereinbarung hat einen schuldrechtlichen und einen normativen Teil (siehe 9.1). Die Bestimmungen des normativen Teils sind unmittelbar auf den einzelnen Arbeitsvertrag anzuwenden. Der mögliche Inhalt normativer Regelungen im Sozialplan ergibt sich aus dem Ziel des Sozialplans (Ausgleich wesentlicher Nachteile, die durch eine bestimmte Betriebsänderung eintreten). Demnach können normative Regelungen nur Bestimmungen zum Vorteil der AN enthalten. Vereinbarungen, die für die AN zusätzliche Nachteile (über die betriebsänderungsbedingten Nachteile hinausgehend) bewirken, können den angestrebten Ausgleich nicht herbeiführen und daher kein möglicher Inhalt eines Sozialplans sein. Die zulässigen Inhalte eines Sozialplans verschaffen somit den erfassten AN einzelvertragliche Ansprüche zur Abfederung sozialer Nachteile.

Damit ist aber noch nicht die Frage geklärt, ob im sachlichen Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen, die ein Sozialplan vorsieht, auch einzelne normative Bestimmungen zum Nachteil der AN abgeschlossen we...

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