Handbuch Sozialplan
1. Aufl. 2013
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S. 776. Die Umstrukturierung nach § 109 ArbVG und das Gesellschaftsrecht
In 5. wurden die vom ArbVG im § 109 Ab 1 in den Ziffern 1 bis 7 aufgelisteten BÄ-Tatbestände aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht beschrieben und kommentiert. Einige davon haben gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Grundlage, wie etwa die Ziffer 3 über den Zusammenschluss (die Verschmelzung oder Fusion) mit anderen Betrieben sowie die Ziffer 7 mit der Änderung der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse.
In 6. werden in Form einer Einführung jene Rahmenbedingungen aus dem Gesellschaftsrecht dargestellt, die man zur Interpretation und besseren Analyse der vom BI geplanten und auch durchgeführten BÄ unbedingt benötigt und daher besonders relevant sind.
6.1. Grundzüge der Unternehmensformen
Die österreichische Rechtsordnung kennt unterschiedliche Unternehmensformen, die grundsätzlich von jenen Personen, die ein Unternehmen betreiben wollen, nach ihren individuellen Bedürfnissen frei gewählt werden können. Dabei ist zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaften zu unterscheiden (zu den Einzelunternehmen siehe 6.1.5). Die verschiedenen Gesellschaftsformen haben trotz ihrer Unterschiedlichkeit zahlreiche Gemeinsamkeiten, die den Gesel...