Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts
1. Aufl. 2015
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S. 294I. Allgemeines zum IVF-Fonds-Gesetz
In den Jahren 1998 und 1999 wurde mit Entschließungsanträgen die Frage der finanziellen Aufwendungen für von Kinderlosigkeit betroffene Paare thematisiert. Im Zuge der Beratungen über die Entschließungsanträge hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Nationalrat einen Selbständigen Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der „In-vitro-Fertilisation” eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz), vorzulegen.
Mit dem IVF-Fonds-Gesetz, das mit in Kraft trat, wurde der Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF) eingerichtet, der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 70 % der Kosten der IVF trägt.
Die Mittel zur Kostentragung sind
zu 50 % aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und
zu 50 % durch
–die Krankenversicherungsträger im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,
–die Krankenfürsorgeeinrichtungen,
–den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs oder
–mit deren Einverständnis sonstige private Versicherungsunternehmen
aufzubringen.
Neben Begriffsbestimmungen und Regelungen hinsichtlich der Einrichtung und der Mittel des IVF-Fonds enthält das...