Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts
1. Aufl. 2015
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S. 133I. Begriffsbestimmungen
A. Präimplantationsdiagnostik (Allgemein)
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in der Reproduktionsmedizin zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die der Entscheidung darüber dienen, ob ein durch In-vitro-Fertilisation (IVF – „Befruchtung im Glas“ außerhalb des Körpers der Frau) erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID wird hauptsächlich zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen angewendet. International wird üblicherweise die Abkürzung PGD für „preimplantation genetic diagnosis“ verwendet.
Um eine PID durchführen zu können, muss zuvor eine IVF vorgenommen werden. Dabei kann das Verfahren der IVF mit PID grob in fünf Schritte unterteilt werden:
Hormonstimulation und Eizellgewinnung
Außerkörperliche Befruchtung
Entnahme einer Zelle des Embryos (Blastomer- und Blastozystenbiopsie)
Genetische Diagnostik
Embryotransfer oder Kryokonservierung (= Aufbewahren durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff)
Die Schritte drei und vier machen die PID ieS aus.
B. Präimplantationsdiagnostik im FMedG
Nach der neuen Legaldefinition in § 1 Abs 4 FMedG ist eine „Präimplantationsdiagnostik jede Methode zur genetische...