Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts
1. Aufl. 2015
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S. 5I. Begriffsbestimmungen
A. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung iSd FMedG ist nach § 1 Abs 1 FMedG „die Anwendung medizinischer Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr“. Medizinische Behandlungen, die die Fortpflanzung auf natürlichem Weg, ohne den Einsatz derartiger Methoden, ermöglichen oder erleichtern, sind nicht Regelungsgegenstand des Gesetzes.
Bspe für Behandlungen, die der Herbeiführung der Schwangerschaft „auf natürliche Weise“ dienen: Behandlung der Anovulation (Ausbleiben des monatlichen Eisprunges) mit Clomiphen (ein orales Medikament zum Erreichen von Ovulationen); Vergabe von Schilddrüsenhormonen (eine funktionsgestörte Schilddrüse kann anovulatorische Zyklen mit sich bringen); Hormonersatztherapie bei Testosteronmangel; chirurgische Maßnahmen zur Erhöhung der Eileiterdurchgängigkeit. Näheres siehe Fallbeispiele 1, 2 und 5 im Kapitel Med unterst Fortpfl/Medizinische Sicht, 58 f, 67.
Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sind nach Abs 2 Z 1 bis 4 leg cit „insbesondere
das Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau,
die Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb de...