Handbuch Einkommensteuer
1. Aufl. 2012
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S. 983Der Steuertarif
Die Neugestaltung des Tarifs war das „Kernstück“ der sogenannten „Steuerreform 2005“ und stand auch im Mittelpunkt der sogenannten „Steuerreform 2009“. Mit dem BBG 2011 wurden Änderungen bei den Absetzbeträgen vorgenommen.
Der Tarif besteht aus:
der Tarifsteuer, die seit 2005 durch Anwendung einer Formel auf das Einkommen („Formeltarif“) errechnet wird, und
den Steuerabsetzbeträgen, die von der ermittelten Tarifsteuer abgezogen werden
Es gilt somit grundsätzlich:
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Tarifsteuer | |
– | Absetzbeträge |
= | Einkommensteuer |
Jenen Prozentsatz, der auf den „obersten Euro“ (Einkommensteil) angewendet wird, nennt man „Grenzsteuersatz“. Der Grenzsteuersatz ist vor allem deswegen interessant, um die zusätzliche Steuerbelastung aus einem Mehrverdienst gegenüber den bisherigen Einkünften zu ermitteln.
Aus dem Verhältnis der Einkommensteuer zum Einkommen kann der Durchschnittssteuersatz ermittelt werden. Er ist somit jener Steuersatz, der – auf das gesamte Einkommen angewendet – die Einkommensteuer ergibt:
(Einkommensteuer / Einkommen) = Durchschnittssteuersatz (in Dezimalform)
oder
Durchschnittssteuersatz (in Dezimalform) x Einkommen = Einkommensteuer
Der Durchschnittssteuersatz liegt immer unter dem Gr...