Handbuch Einkommensteuer
1. Aufl. 2012
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S. 37 Die neue Immobilienbesteuerung seit
Der war für die Einkommensteuer ein geradezu historisches Datum: Seit diesem Zeitpunkt wird ein großer Teil der Einkünfte aus der Veräußerung privater Vermögensgegenstände – Kapitalanlagen und Immobilien – mit dem Fixsteuersatz von 25% in die Besteuerung einbezogen. Was bisher nur der Ausnahmefall war (Spekulationsgeschäft, Beteiligungsverkauf nach § 31), wurde nun zum Regelfall. Dies kann als der größte steuersystematische Reformschritt in der Einkommensteuer seit Bestehen des EStG 1988 bezeichnet werden. Die seither als „Steuerreform“ in die (Steuer-)Welt gesetzten Maßnahmen waren – mit Ausnahme der Endbesteuerung der Kapitalerträge zu Beginn der 90er-Jahre – im Wesentlichen Tarifabsenkungen und entsprachen damit jenen Erwartungen der Öffentlichkeit, die mit dem Begriff „Steuerreform“ üblicherweise verbunden werden, ließen aber die Systematik im Wesentlichen unverändert.
In zwei Schritten, eingeleitet mit dem BBG 2011 und abgeschlossen mit dem StabG 2012, wurde die Reform vollzogen und zum gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Die Grundtatbestände der §§ 27 (samt KESt-Bestimmungen in §§ 93–97) und 30 sind völlig neu gefasst und dur...