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ASoK 7, Juli 2016, Seite 242

Antragsberechtigung kollektivvertragsfähiger Körperschaften im besonderen Feststellungsverfahren

OGH ändert § 54 Abs 2 ASGG

Franz Marhold

Durch einen Verweis auf die §§ 4 bis 7 ArbVG in § 54 Abs 2 ASGG ist die Antragslegitimation im besonderen Feststellungsverfahren auf kollektivvertragsfähige Körperschaften nach diesen Bestimmungen beschränkt. Der OGH setzt sich in einem rezenten Beschluss vom , 9 ObA 84/15s, über den Gesetzestext hinweg, hebt den Klammerausdruck faktisch auf und lässt sondergesetzliche Kollektivvertragsfähigkeiten für die Antragsberechtigung ausreichen. Diese Gesetzesverletzung erfolgt ohne jede Begründung. Im Ergebnis steht damit auch sondergesetzlich kollektivvertragsfähigen Arbeitgebern das besondere Feststellungsverfahren offen.

1. Einleitung

Die Antragslegitimation eines Antragstellers im besonderen Feststellungsverfahren vor dem OGH richtet sich nach § 54 Abs 2 ASGG. Danach können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§§ ...

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