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Wolf Plettenbacher/Martin Stopfer/Katharina Nowotny

Handbuch Anti-Claim-Management

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2111-1

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Dokumentvorschau
Handbuch Anti-Claim-Management (1. Auflage)

S. 753. Prüfung von Angeboten

Öffentliche AG sind gemäß BVergG verpflichtet, Angebote zu prüfen. Die Gesetzgebung gibt dem öffentlichen AG damit vor, nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip seine Leistung am Markt sparsam einzukaufen.

Private AG sind nicht an das BVergG gebunden und daher von dieser Verpflichtung der Angebotsprüfung befreit. Die ÖNORM A 2050 in der Fassung 2006 regelt die Angebotsprüfung für den privaten AG und lehnt sich inhaltlich stark an die Regelungen der Angebotsprüfung des BVergG. Die Verwendung dieser Norm steht dem privaten AG frei. Für private AG im Sektorenbereich, das sind Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung finden sich Regelungen der Auftragsvergabe vollständig im BVergG.

Ziel der Angebotsprüfung ist, ungeeignete Bieter und ungeeignete Angebote auszuscheiden, um eine Entscheidungsfindung herbeizuführen.

Für die Beurteilung von Angeboten legt § 122 BVergG fest, dass nur Personen mit fachlichen Voraussetzungen bei der Prüfung einzusetzen sind. Bei Bedarf sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen.

Die Vorgehensweise zur Angebotsprüfung legt das BVergG in § 123 fest. Daraus lassen sich die Schritte ableiten, um eine nachvollziehbare, übersichtliche und tr...

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