ZaDiG: Zivilrechtliche Aspekte des Zahlungsdienstegesetzes

1. Aufl. 2011

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ZaDiG: Zivilrechtliche Aspekte des Zahlungsdienstegesetzes (1. Auflage)

S. 673. Grundverhältnisse des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

S. 673.1. Allgemeines

S. 673.1. Allgemeines

Der bargeldlose Zahlungsverkehr beschreibt einen Vorgang, bei dem Buchgeld von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes unter Einschaltung eines Dritten übertragen wird. Hierdurch erübrigen sich für den Schuldner die Aufbewahrung und der Transport von Bargeld, die damit verbundene Diebstahls- und Verlustgefahr entfällt ebenso wie ein Ortswechsel der Vertragsparteien, weshalb der distanzunabhängige Absatz von Wirtschaftsgütern gefördert wird. Aufgrund der Massenhaftigkeit der Geschäftsvorgänge werden von den Kreditinstituten verschiedene typisierte Verfahren für die Transaktionsdurchführung zur Verfügung gestellt, die der Schuldner zur Bezahlung einer Geldschuld sowie der Gläubiger zum Einzug einer Forderung heranziehen kann.

Trotz ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung basieren alle Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nach bisher hM auf dem Rechtsinstitut der bürgerlich-rechtlichen Anweisung iSd § 1002 ff ABGB, die den Schuldner (Anweisenden bzw Zahler), das angewiesene Institut (Angewiesener bzw Zahlstelle) sowie den Gläubiger (Anweisungs- bzw Zahlungsempfänger) im dreipersonalen Verhältnis miteinander...

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