Wirtschafts- und Finanzstrafrecht in der Praxis
1. Aufl. 2011
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S. 125 Fair Play und Betrugsbekämpfung
S. 1271. Ausgangssituation
Besteuerung ist im modernen Staat ein Massenphänomen, weil de facto jeder Bürger/jede Bürgerin laufend mit Steuern konfrontiert ist, sei es als Steuerzahler (wie bei der Einkommensteuer) oder als Steuerträger (wie bei der Umsatzsteuer). Daher sind die Grundlagen der Abgabenerhebung auch klar geregelt:
Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Die Abgabenbehörden haben darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden, sowie darüber zu wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden. Sie haben alles, was für die Bemessung der Abgaben wichtig ist, sorgfältig zu erheben und die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen (§ 114 Abs 1 BAO).
Grundsatz der Amtswegigkeit und des Parteiengehörs: Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (§ 115 Abs 1 BAO). Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (§ 115 Abs 2 BAO).
Grundsatz der Offenlegung: Die für den Bes...