Wirtschafts- und Finanzstrafrecht in der Praxis
1. Aufl. 2011
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S. 89Was können Rechnungshöfe zur Korruptionsbekämpfung beitragen?
S. 911. Einleitung
„Ebensowenig wie es jemandem möglich ist, nicht von Honig oder Gift zu kosten, welches auf jemandes Zungenspitze gelangt, so ist es auch unmöglich für jemanden, der mit der Verwaltung staatlicher Gelder befasst ist, nicht – zumindest ein ganz klein wenig – vom Reichtum des Königs zu kosten.“
Korruption wird immer mehr als weltweites Übel erkannt, unter dem höchstwahrscheinlich alle Staaten zu leiden haben. Zu den durch Korruption verursachten negativen Folgen zählen unter anderem die unzulässige Durchsetzung des Gewinnstrebens des Einzelnen gegenüber dem Allgemeininteresse, die Erschütterung der staatlichen Ordnung und der Wirtschaftsordnung, die Verletzung der Wirtschaftsethik und die Verschaffung unzulässiger Konkurrenzvorteile. Durch Sog- und Spiralwirkung kommt es zu Nachahmungstäterschaft, die eine Vermehrung der Korruptionsfälle mit sich bringt. Dies bewirkt einen Verlust des Vertrauens in die Rechtsordnung und führt schlimmstenfalls zu einem Zusammenbruch des Wirtschaftsgefüges und der staatlichen Macht, wie Beispiele aus älterer und jüngerer Geschichte zeigen. Damit verbunden ist auch ein Verlust des V...