Wirtschafts- und Finanzstrafrecht in der Praxis
1. Aufl. 2011
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S. 17 Strafbefreiende Selbstanzeige – Praktische Erfahrungen und neue Rechtslage in Deutschland
S. 191. Einleitung
Nach Informationen der Finanzministerien der deutschen Bundesländer wurden von Februar 2010 bis Ende Juli 2010 in Deutschland insgesamt 22.415 strafbefreiende Selbstanzeigen erstattet. Zum Vergleich: Während der Steueramnestie 2004/2005 wurden von Januar 2004 bis zum Auslaufen des Amnestiezeitraums am insgesamt 56.274 strafbefreiende Erklärungen abgegeben. Die enor- me Zahl von strafbefreienden Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2010, ausgelöst durch den mehrfachen Erwerb gestohlener Bankdaten durch die Finanzverwaltung, hat bei Politikern aller Couleur einen kritischen und leider nicht folgenlosen Denkprozess über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der strafbefreienden Selbstanzeige gem §§ 371, 378 Abs 3 AO in Gang gesetzt. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Ankaufs und der strafrechtlichen Verwertung von gestohlenen Bankdaten durch den deutschen Fiskus, die jüngst durch das Bundesverfassungsgericht gebilligt wurde, trat bei den politischen Überlegungen dagegen in bemerkenswerter Weise in den Hintergrund. Während sich die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf vom