Wettbewerb und Recht
1. Aufl. 2015
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S. 78I. Wettbewerb der Wettbewerbsbehörden
A. Wettbewerbsaufsicht
Wettbewerbsaufsicht ist die behördliche Überwachung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Unternehmen, um sicherzustellen, dass Wettbewerb besteht und dass Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsbeschränkungen vermieden oder abgestellt werden.
Diese Definition schließt die Überwachung des Wettbewerbs in den regulierten Wirtschaftssektoren ein. Allerdings ist Regulierung nicht nur Überwachung des Wettbewerbs. Regulierung ist auch Systemsteuerung und aktive Wettbewerbsgestaltung für eine bestimmte Netzindustrie. Für die einzelnen Sektoren gibt es besondere Wettbewerbsvorschriften, zB hinsichtlich des Netzzugangs oder der Entgeltregulierung. Der Postsektor ist eine Ausnahme. Hier gibt es keine besonderen Wettbewerbsregeln. Das hat seinen Grund darin, dass das Postnetz kein leitungsgebundenes Netz ist, sondern als eine Gesamtheit der Organisation und der Mittel zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen definiert wird. Daher gelten nach der Postrichtlinie die allgemeinen Vorschriften für den Wettbewerb.
B. Wettbewerbsbehörden und Behördennetzwerk
Mit der Wettbewerbsaufsicht ist in Österreich und in der EU eine beachtliche Anzahl vo...