Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 332„Szenen einer Verfassungsehe“
Das Verhältnis der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts hat in seiner Geschichte schon verschiedentlich Stürme erlebt, und es war auch immer wieder Gegenstand umfassender literarischer Diskussion. Berühmt wurden in diesem Zusammenhang vor allem die von Sorge getragenen Beobachtungen von Bernard, der vor bald 20 Jahren aus seiner Sicht zuweilen unschöne „Szenen der Verfassungsehe“ zwischen VfGH und VwGH konstatiert hat. Das Bild der Verfassungsehe hat aber auch eine sehr positive Schlagseite, zeigt sich darin doch das im Ergebnis auf partnerschaftliches Miteinander angelegte Handeln. Dass dabei Auffassungsunterschiede im Einzelnen bestehen, ist – wie auch im wirklichen Leben – in einer Ehe nicht ausgeschlossen. Im vorliegenden Zusammenhang geht es somit um unterschiedliche „Beziehungskisten“ und die Frage, welche Verschiebungen sich in diesen Beziehungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform ergeben haben.
Im Verhältnis von VfGH und VwGH soll dies im Folgenden anhand zweier Betrachtungsebenen vorgenommen werden: zum einen anhand der formellen Aspekte der Zuständigkeitsabgrenzung und ihrer verfahrensrechtlichen Implikationen, also der Frage...