Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 294Einleitung
Seit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Kern auf eine Entlastung des VwGH zielt, besteht ein System der durchgängigen Überprüfung von verwaltungsbehördlichen Bescheiden durch Verwaltungsgerichte. Die Rolle des VwGH hat sich – durch das Modell der Revisionszulassung – nach dem Vorbild des OGH gewandelt: Er ist nicht mehr berufen, als einzige gerichtliche Instanz Einzelfallgerechtigkeit sicherzustellen, sondern über Grundsatzfragen zu entscheiden und Rechtseinheit und Rechtssicherheit zu wahren. Die unmittelbare Kontrolle der Verwaltung obliegt den Verwaltungsgerichten. Einen Sonderfall in diesem System bilden Feststellungsanträge ordentlicher Gerichte nach Art 133 Abs 2 B-VG. Sie ermöglichen (weiterhin) Anträge zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von verwaltungsbehördlichen Bescheiden oder von Erkenntnissen und Beschlüssen der Verwaltungsgerichte direkt an den VwGH. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Stellung dieser „sonstigen Zuständigkeiten“ und ihre Besonderheiten im System der VwGH Kompetenzen, konkrete Anwendungsbeispiele und Sonderregelungen im Verfahren vor dem VwGH.
II. „Sonstige Zuständigkeiten“ im System der VwGH-Kompetenzen
Die Zuständigkeiten des VwGH bestimme...