Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 192Einleitung
A. Begriff und Relevanz des vorläufigen Rechtschutzes
Vorläufiger Rechtschutz kann im Sinne eines funktionalen Verständnisses als jede Anordnung eines Organs aufgefasst werden, etwas zu tun oder zu unterlassen, ohne damit eine endgültige Entscheidung über die Sachfrage zu treffen. Diese Anordnung trifft das Organ unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der Sicherung der Rechtsposition des Rechtschutzsuchenden und nach einer Abwägung der Interessen des Rechtschutzsuchenden mit gegenläufigen, wobei insbesondere das öffentliche Interesse bedacht wird.
Der Möglichkeit, gewisse Rechtspositionen bereits vor der Entscheidung in der Hauptsache schützen zu können, kommt im Rechtstaat wesentliche Bedeutung zu. Dies hält auch der VfGH in seiner Rechtsprechung zum Rechtsstaatsprinzip fest, in welcher der Gerichtshof auch ein Mindestmaß an faktischer Effizienz des Rechtschutzes fordert. Diese (faktische) Effizienz als „Gradmesser für das Verhältnis von Aufwand und Erfolg rechtlicher Regelwerke und ihrer Anwendung“ ist ein Aspekt des effektiven Rechtschutzes, wobei ein Rechtschutzsystem nur dann effektiv sein kann, wenn es auch vorläufigen Rechtschutz kennt.
Die Pflicht, auch vorläufi...