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Michael Holoubek/Michael Lang

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3234-6

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Dokumentvorschau
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (1. Auflage)

I. S. 180Die geänderte Funktion des VwGH

Gemäß Art 133 Abs 3 B-VG liegt eine vom VwGH wahrzunehmende Rechtswidrigkeit nicht vor, soweit das Verwaltungsgericht Ermessen iSd Gesetzes geübt hat. Das gilt in finanzrechtlichen Sachen ebenso wie in Administrativsachen.

„Das Verwaltungsgericht“ – damit wird zunächst einmal deutlich, dass der VwGH – dasselbe gilt für den VfGH – in einiger Distanz zum Bürger zu sehen ist. Wenn sich Bürger über die Verwaltung ärgern, dann ist ihr Ansprechpartner das zuständige Verwaltungsgericht. Die hier zu erörternde Thematik betrifft also einen Detailaspekt aus den „höheren Etagen“ des neuen Rechtssystems. Mit dieser bildhaft überzogenen Formulierung soll nicht die große Bedeutung verkannt werden, die dem VwGH in diesem Rechtssystem zukommt. Gerade in Anbetracht seiner relativen Neuheit sind Orientierungen und Direktiven erforderlich.

II. Ausgangspunkt: Der Vorrang der Entscheidung in der Sache

Eine solche Direktive hat der VwGH in seinem Erk , Ro 2014/03/0063, in mE mustergültiger Weise entwickelt. Worum ging es? Gemäß § 12 WaffenG hat die Behörde einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser...

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