Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 131Themenabgrenzung
Gegenstand dieses Beitrags sind die „Aufhebungsgründe“ im Revisionsverfahren. Diese sind sämtlich in § 42 Abs 2 VwGG geregelt.
Nicht zum Thema dieses Beitrags gehört, obwohl diese ebenfalls in § 42 VwGG geregelt ist, die Entscheidung in der Sache selbst, also eine meritorische und reformatorische Entscheidung gem § 42 Abs 4 VwGG. Die Entscheidung in der Sache iSd § 42 Abs 4 VwGG unterscheidet sich von der Aufhebung iSd § 42 Abs 2 VwGG, bei der es sich um eine kassatorische Entscheidung handelt, durch die Entscheidungsform. Ebenso wenig sind die – in § 42 Abs 3 VwGG geregelten – Rechtswirkungen der Entscheidungen des VwGH Gegenstand dieses Beitrages; diese werden vielmehr im Beitrag von Dr. Robert Schick behandelt.
An dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass die zitierte Rechtsprechung zwar gründlich recherchiert wurde, aber dennoch – aufgrund der Fülle an Entscheidungen zu § 42 VwGG – in keiner Weise vollständig wiedergegeben werden kann. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen zu § 42 Abs 2 Z 3 VwGG.