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Einschränkung der Informationsrechte wegen Kindeswohlgefährdung
iFamZ 2022/86
Eine Einschränkung oder Entziehung der Informations- und Äußerungsrechte des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils setzt gem § 189 Abs 2 ABGB voraus, dass er bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten nach Abs 1 leg cit das Wohl des Kindes gefährdet oder diese Rechte rechtsmissbräuchlich oder in einer für den anderen Elternteil oder das Kind nicht zumutbaren Weise in Anspruch nimmt.
(…) 2. Eine solche Kindeswohlgefährdung könnte nach der Rsp etwa dann vorliegen, wenn der Informationsberechtigte die Informationen dazu benützt, sich seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kind zu entziehen, oder sich ständig mit Vorschlägen einmischt, die dem Kindeswohl abträglich sind (vgl RIS-Justiz RS0118246).
3. Von den Grundsätzen dieser Rsp ist das Rekursgericht nicht abgewichen, indem es der Mutter auftrug, den Vater über den Gesundheitszustand der Minderjährigen, ihre derzeitige Schulausbildung und ihren Schulerfolg, ihre aktuelle Wohnanschrift und über den Empfang der vom Vater an die Minderjährige übermittelten Briefe und Pakete zu informieren. Dass die Minderjährige mehrfach dezidiert erklärt hat, keinen Kontakt zum Vater zu wünschen, kann für sich allein nicht die Annahme...