Unternehmerisches Wissen für Selbständige
1. Aufl. 2015
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S. 463. Planung und Kontrolle
3.1. Wesen und Zweck von Planung
Planen ist das gedankliche Vorwegnehmen künftigen Verhaltens.
Dazu im Einzelnen:
Gedanklich: Führungskräfte sind nicht zum aktiven Tun gezwungen, sie sollen sich vorerst nur Gedanken machen, was sie zB im kommenden Geschäftsjahr erreichen wollen.
Vorwegnehmen (Antizipieren): Führungskräfte können überlegen, was sie künftig tun, wenn Unvorhergesehenes eintritt oder wenn zB die Gehaltskosten weiter so stark steigen. Sie haben Zeit dazu, niemand setzt sie (noch) unter Handlungsdruck.
Künftig: Bei Planung geht es nicht um Rückschau, vor allem nicht auf vergangene Erfolge. Es geht um Überlegungen, wie Sie die Zukunft (des Unternehmens) gestalten können und wollen und auch künftig erfolgreich sein werden. Das heißt nun nicht, einfach Vergangenes unverändert und unüberlegt in die Zukunft fortzuschreiben (Fortschreibung ist keine Planung!), sondern etwas aktiv gestalten und zwar mit Augenmaß und Umsicht.
Verhalten umfasst ja nicht nur ein aktives Tun, sondern auch bewusstes Dulden und Unterlassen. Also auch geplantes Warten zB auf eines gute Gelegenheit (Marktchance) bzw einen weiter sinkenden Einkaufspreis ist hier gemeint.
Planung im Unte...