Aktuelle Fragen des Unternehmenskaufs
1. Aufl. 2016
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I. S. 80Die Bedeutung des Veräußerungszeitpunktes
Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass der Veräußerungszeitpunkt durch den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am zugrundliegenden Wirtschaftsgut bestimmt wird. Dieser Auffassung hat sich die herrschende Ansicht in der Literatur angeschlossen. Eine Mindermeinung blieb, dass es für die Festlegung des Veräußerungszeitpunkts ausschließlich auf den Übergang der zivilrechtlichen Preisgefahr ankommen sollte. Da die Vertragsparteien den Übergang der zivilrechtlichen Preisgefahr grundsätzlich frei vereinbaren können, wird darin aber ein zu großer Manipulationsspielraum für die Steuerung des Veräußerungszeitpunkts gesehen, weshalb von der Rechtsprechung an das auf faktische Gegebenheiten abstellende wirtschaftliche Eigentum angeknüpft wird. Obgleich die Grundsatzfrage der Einkünftezurechnung kontrovers diskutiert wird, stimmt die Fachliteratur zumindest dahingehend überein, dass die Veräußerungseinkünfte dem wirtschaftlichen Eigentümer des Wirtschaftsgutes zum Veräußerungszeitpunkt zuzurechnen sind. Somit fällt die Zurechnung des Wirtschaftsgutes gem § 24 Abs 1 lit d BAO mit den aus der Veräußerung des Wirtschaftsgutes stammenden Einkünften zusammen...