Praxishandbuch Unternehmensbezogene Geschäfte
1. Aufl. 2021
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S. 19812. Das Frachtgeschäft
12.1. Vorbemerkungen
Vorwegzuschicken ist, dass die Bestimmungen betreffend das Frachtgeschäft im UGB in der Praxis weitgehend nicht von Bedeutung sind, zumal gemäß § 439a UGB auch auf innerösterreichische Straßengütertransporte die Bestimmungen der CMR zur Anwendung gelangen. Dabei handelt sich um das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, welches allerdings gemäß § 439a UGB nicht nur für internationale Sachverhalte gilt, sondern ausdrücklich auch dann zur Anwendung gelangen soll, wenn der gesamte Sachverhalt im Inland liegt.
Auf die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Eisenbahnen ist das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG) anzuwenden, das selbst wiederum auf das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF-CIM verweist.
Auf die Beförderung von Gütern im Wege des Luftverkehrs ist das Luftfahrtgesetz anzuwenden (LFG), das jedoch lediglich Regelungen betreffend die Haftung für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des zu befördernden Gutes, nicht aber für die Überschreitung der Beförderungsfrist enthält. Subsidiär kommen das ABGB und das UGB zur Anwendung. Im internationalen Luftverkehr gibt es zahlreiche Ü...