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Koller/Wolkerstorfer

Praxishandbuch Unternehmensbezogene Geschäfte

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4466-0

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Unternehmensbezogene Geschäfte (1. Auflage)

S. 193. Kontokorrent

3.1. Das Kontokorrentverhältnis

Ein im unternehmerischen Geschäftsverkehr bedeutendes Konstrukt ist jenes des Kontokorrentverhältnisses. Das Kontokorrentverhältnis ist in § 355 UGB geregelt. Zentraler Zweck des Kontokorrentverhältnisses ist eine Erleichterung und Vereinheitlichung des Geschäftsverkehrs und insbesondere der Tilgung von Schulden, die im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmer bestehen. § 355 UGB kann dann zur Anwendung gelangen, wenn zumindest ein Unternehmer im zugrunde liegenden Rechtsverhältnis beteiligt ist.

Nach der Vereinbarung eines Kontokorrentverhältnisses werden aus laufenden Geschäftsbeziehungen stammende Geldforderungen nicht sofort getilgt, vielmehr wird am Ende der Laufzeit des Kontokorrentverhältnisses ein Saldo gebildet, der dann von demjenigen, zu dessen Nachteil er ausschlägt, beglichen wird. Diese sehr einfach gehaltene Darstellung soll in weiterer Folge nun vertieft werden.

Zentrale Voraussetzung des Kontokorrentverhältnisses ist zunächst, dass mindestens einer der Vertragspartner ein Unternehmer ist. Für den Fall, dass an einem Vertragsverhältnis zwei Nichtunternehmer beteiligt sind, spricht man von einem uneigentlichen Kontokorr...

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