Unternehmensbewertung beim Gesellschafterausschluss
1. Aufl. 2009
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S. 1284. Normorientierte Bewertung von Unternehmen
4.1. Grundlagen der normorientierten Unternehmensbewertung
4.1.1. Bewertung im Recht
Die Rechtsordnung kennt neben den Abfindungsvorschriften noch eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die eine Bewertung notwendig machen. Rechtliche Bewertungsanlässe ergeben sich beispielsweise aus Schadenersatzrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht und aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten. Gemeinsam haben die Bewertungsanlässe oftmals, dass sie unabhängig vom Willen der Beteiligten entstehen und der Wert für die Beteiligten verbindlich festgesetzt werden muss.
Der Gesetzgeber hat versucht, im Zivilrecht eine allgemeine Grundlage für die Bewertung im Recht zu schaffen. Diese wurde in den § 304 ff. ABGB normiert. Die Intention war von der Vorstellung getragen, dass es durch eine allgemeine Bestimmung möglich ist, grundsätzlich alle Bewertungssachverhalte zu regeln. Für die Darstellung der Anschauung des Gesetzgebers in Bewertungsfragen ist eine kurze Analyse der Bestimmungen hilfreich.
Der bestimmte Werth einer Sache heißt ihr Preis. Wenn eine Sache vom Gerichte zu schätzen ist, so muß die Schätzung nach einer bestimmten Summe Geldes geschehen.
Wird eine Sache nach d...