Umqualifizierung von Tätigkeitsverhältnissen
1. Aufl. 2018
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S. 932. Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Ziel des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes ist es, mehr Rechtssicherheit vor und mehr Rechtssicherheit bei sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierungen zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Umqualifizierungen, die anstelle einer Pflichtversicherung als selbständig erwerbstätige Person nach
dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder
dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz
zu einer Pflichtversicherung als unselbständig erwerbstätige Person nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz führen. Zu diesem Zweck wurden, mit neuen verfahrensrechtlichen Bestimmungen, neue, aufeinander abgestimmte Verfahren bei der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung eingeführt. Die materiell-rechtlichen Abgrenzungsmerkmale und die anzustellende Gesamtbetrachtung bestehen wie bisher weiter. Jedoch sollen durch gemeinschaftliche Verfahren und ein gleichberechtigtes Zusammenwirken der Sozialversicherungsträger einseitige Beurteilungen hintangehalten werden.
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz normiert folgende drei Verfahrensarten:
Vorabprüfung
Prüfung auf Antrag
Rückwirkende Neuzuordnung
Zwei weitere wesentliche Stützen des Sozialversicherungs-Zuor...