Umqualifizierung von Tätigkeitsverhältnissen
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Ausgangslage und Einführung ins Thema
1.1. Abgrenzung unselbständiger von selbständiger Erwerbstätigkeit
Für die Einordnung von Arbeitsverhältnissen gilt es, verschiedene Vertragstypen zu unterscheiden. Echter Dienstvertrag und Werkvertrag stehen einander in ihrer Ausprägung gegenüber. Vielfach sind Verträge jedoch nicht klar als echter Dienstvertrag oder als Werkvertrag ausgestaltet. Deshalb finden sich vermehrt auch freie Dienstverträge, die ihrer Art nach zwischen echten Dienstverträgen und Werkverträgen liegen. Sie können als dienstnehmerähnliche oder unternehmerähnliche freie Dienstverträge gestaltet sein.
Viele Tätigkeiten können inhaltlich sowohl in echten Dienstverhältnissen, freien Dienstverhältnissen oder Werkvertragsverhältnissen ausgeübt werden. Für die rechtliche Einordnung entscheidend sind primär die Rahmenbedingungen der tatsächlichen Arbeitsleistung, also das tatsächlich gelebte Verhalten. Für die rechtliche Einordnung ist zu unterscheiden, ob die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten
in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit,
persönlich unabhängig, aber in wirtschaftlicher Abhängigkeit oder
persönlich und wirtschaftlich unabhängig
geleistet werden.
Bei der Beurt...