Aktuelles zu Umgründungen
1. Aufl. 2020
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1. S. 80Einleitung
Schüttet eine inländische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile (Dividenden) aus und wird die empfangende Gesellschaft auf eine andere verschmolzen, dann können sich aus Sicht der ausschüttenden inländischen Kapitalgesellschaft die Verhältnisse hinsichtlich der KESt-Befreiung nach § 94 Z 2 EStG ändern. Einerseits können durch eine Verschmelzung die Voraussetzungen des § 94 Z 2 EStG beim Empfänger der Ausschüttung begründet werden, andererseits aber auch entfallen.
Eine besondere Problematik liegt dabei in der umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion. Verschmelzungen können nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften in aller Regel auf einen in der Vergangenheit liegenden Verschmelzungsstichtag rückbezogen werden, der sodann auch für steuerliche Zwecke maßgeblich ist. Dadurch können sich für Gewinnausschüttungen während des Rückwirkungszeitraumes die Voraussetzungen für die KESt-Befreiung nach § 94 Z 2 EStG ebenso „rückwirkend“ verändern, weil die entsprechenden Beteiligungserträge nunmehr einer anderen Gesellschaft zufließen. Weder das EStG noch das UmgrStG sehen Regelungen für diesen Fall vor. Soweit ersichtlich wurde diese Problematik auch im Schrifttum noch nicht eingehend thematisiert. Im Folgenden soll dies...