Aktuelles zu Umgründungen
1. Aufl. 2020
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1. S. 66Einleitung
Mit dem SteuerreformG 2020 wurde hinsichtlich grenzüberschreitender Umgründungs-Sachverhalte der Judikatur des VwGH sowie des EuGH Rechnung getragen und hinsichtlich der „teilweisen Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich“ bzw dem „Anteilstausch“ Novellierungen vorgenommen.
2. Neuregelung „teilweise Einschränkung des Besteuerungsrechts“
Als Folge der Entscheidung des wurden die Bestimmungen der § 16 Abs 1 und 2 UmgrStG novelliert. Das Konzept der „teilweisen Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich“ im Zusammenhang mit der Einbringung von (Teil-)Betrieben und Mitunternehmeranteilen beschäftigt die Legistik seit nahezu zehn Jahren, das Erkenntnis des betraf die Rechtslage des AbgÄG 2010.
Mit dem AbgÄG 2005 wurde in § 16 Abs 1 UmgrStG erstmals ein Anwendungsausschluss des Art III UmgrStG bei der Entstrickung von Vermögen aus der österreichischen Steuerhängigkeit normiert. § 16 Abs 1 S 2 idF AbgÄG 2005 stellte dabei auf die einbringungsbedingte Überführung von Vermögensteilen auf eine ausländische übernehmende Körperschaft ab, womit der „Wegfall des Besteuerungsrechtes hinsichtlich einbringungsveranlasst in da...