Das zivilrechtliche Bankgeheimnis
1. Aufl. 2019
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S. 29Allgemeiner Teil
S. 31§ 2 Grundlagen und Entwicklung des Bankgeheimnisses
1. Privatrechtlicher Ursprung
Ein Blick auf die Geschichte des österreichischen Bankgeheimnisses zeigt, dass die Verschwiegenheitspflicht der Banken die längste Zeit gar nicht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung beruht hat. Tatsächlich war das Bankgeheimnis in Österreich nämlich schon lange vor seiner erstmaligen Kodifizierung als „Einrichtung des bankgeschäftlichen Verkehrs“ anerkannt. Die Verschwiegenheitspflicht von Kreditinstituten wurde dabei im Wesentlichen aus allgemeinen Grundsätzen zu (vor)vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten abgeleitet.
1.1. Allgemeine Schutz- und Sorgfaltspflichten
So ist allgemein anerkannt, dass im Rahmen von Rechtsgeschäften nicht nur die Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen geschuldet ist, sondern darüber hinaus auch gewisse Schutzpflichten bzw eine „allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme“ besteht. Zweck der Schutzpflichten ist es dabei im Wesentlichen, zu vermeiden, „dass der durch das Schuldverhältnis verfolgte Zweck durch Begleitschäden entwertet wird“. Diese Überlegung fußt auf dem Gedanken, dass Parteien im Rahmen rechtsgeschäftlicher Beziehungen ihre Sph...