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SWI 5, Mai 2024, Seite 264

Dauerhafte zinslose Stundung der Wegzugsteuer bei Wegzug in die Schweiz

Busch/Wagemann (IWB 2024, 257 ff) analysieren das Urteil des BFH vom , I R 35/20, wonach die Einkommensteuer nach § 6 Abs 1 dAStG bei einem Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden ist. Entgegen der Vorinstanz hat der BFH damit zwar die Festsetzung der Wegzugsteuer im Zeitpunkt des Wegzugs grundsätzlich als zulässig angesehen. Allerdings sei auch im Anwendungsbereich des mit der Schweiz relevanten Freizügigkeitsabkommens (FZA) den Vorgaben des EuGH dadurch Rechnung zu tragen, dass die zinslose und dauerhafte Stundung von Amts wegen gewährt wird. Damit seien die innerhalb der EU und im EWR zu wahrenden Grundfreiheiten nach dem FZA in ähnlicher Form auch Steuerpflichtigen zu gewähren, die zB aus einem EU-Mitgliedstaat in die Schweiz verziehen. Die Entscheidung des BFH habe über den Urteilsfall hinaus Bedeutung. Aus österreichischer Sicht ist dies insbesondere auch für die Vererbung von Gesellschaftsanteilen durch einen in Österreich ansässigen Erblasser an eine in der Schweiz ansässige Person zu beachten, weil für solche Erbschaften – anders als für Wegzüge – die Wegzugsbesteuerung in Österreich nicht durch das DBA Schweiz aufgeschoben wird.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
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