Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 5, Mai 2022, Seite 133

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen

Sascha Bleschick

EStG 2009 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1; EStG 2009 vom § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teils 1, § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teils 2; AEUV Art. 45; DBA LUX 2012 Art. 14 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d; EStG 2009 § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; EStG VZ 2016; EStG 2009 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. Aa; SGB 5 § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 228 Abs. 1 Satz 2; SGB 11 § 54 Abs. 2, § 57 Abs. 1 Satz 1; AEUV Art. 267 Abs. 3; EStG VZ 2014

X R 11/20

1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gem. Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine –wie von Buchst. a der S. 158Vorschrift vorausgesetzt– Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängige gesetzliche Altersrente. (Rz. 23)

2. Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 Buchst. c EStG „keinerlei“ steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen. (Rz. 40)

X R 28/20

1. s. Leitsatz 2 X R 11/20

2. Vorsorgeaufwendungen, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit bereits der Beschäf...

Daten werden geladen...